UCI verschärft das Reglement bei geschlossener Bahnschranken
Auf Grund diverser Vorfälle, vorallem bei Paris -Roubaix 2015, wo ein Teil der Fahrer bei geschlossenen Barrieren die Geleise überquerten, hat die UCI bestimmt:
Foto: Eddy Merckx bei geschlossener Bahnschranke
In Zukunft müssen die Fahrer nicht erst anhalten wenn die Schranke geschlossen ist, sondern bereits stoppen wenn die Blinkanlage des Bahnübergangs aufleuchtet mit akustischen Signalen. Einen Verstoss wird mit einer sofortigen Disqualifikation bestraft. Bis jetzt konnten die Fahrer, gemäss dem alten Reglement, nicht bestraft werden, sondern das Rennen wurde neutralisiert.
Vive le Vélo !
Marcel Segessemann
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